Albtraumszenario: Kinder auf Bestellung

Es war den Müttern und Vätern des Grundgesetzes sehr bewusst, warum sie Ehe und Familie dem besonderen Schutz aller staatlichen Ordnung unterstellten. Denn sie wussten ganz genau, dass Kinder dann am besten aufwachsen, wenn dies in einer funktionierenden ehelichen Gemeinschaft bestehend aus Mutter und Vater geschieht. Ihnen standen zudem die Folgen der Auflösung dieser Keimzelle der Gesellschaft und der desaströsen Ersetzung der Familie durch den Staat noch sehr eindrücklich vor Augen.

Daher war es ihnen ein besonderes Anliegen die Ehe im Interesse der Kinder zu schützen. Nicht von ungefähr untersteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Ehe als  „allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut“ dem besonderen Schutz des Staates. Um die sog. "Ehe für alle" einzuführen hätte es daher einer Änderung von Art. 6 des Grundgesetzes bedurft, welche nur mit zwingend erforderlicher Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages machbar ist und vor allem eine Debatte verdient hätte, die diesen Namen auch verdient hat.
An solchen Dingen haben unsere Gender-Ideologen aber kein Interesse. Sie wollen nur möglichst schnell das Familienleitbild der Verfassung vergessen machen. Die rückständige Vater-Mutter-Kind-Familie soll nach ihrer Überzeugung in der schönen neuen Welt der Patchwork-, Queer- und Retortenfamilien nur noch eine Option unter vielen schillernden neuen werden. Die Einführung der "Ehe für alle" markiert dabei nur den Anfang eines viel weitreichenderen Prozesses. Denn natürlich fordern die Grünen bereits, dass statt des genetischen Vaters doch bitteschön die lesbische Partnerin einer Mutter als zweiter Elternteil die Eintragung in die Geburtsurkunde verlangen kann. Kinder könnten auf diese Weise also zwei Mütter von Geburt an haben. Warum also nicht auch zwei Väter? Auch das könnte bald Realität werden, denn am Verbot der Leihmutterschaft wird bereits fleißig gesägt. Hier tut sich vor allem die FDP hervor, die ganz im Sinne des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) das Verbot mit Vehemenz bekämpft. Der LSVD hingegen gibt auf seiner Homepage pfiffige Tricks, mit denen potentielle Kinderbesteller durch Ausnutzung ausländischer Rechtsverhältnisse das hinderliche Verbot einfach umgehen. Danach können Kinder quasi aus dem Ausland importiert werden um später die Behörden in Prozesse zu verwickeln, die das illegale Vorgehen nachträglich legitimieren sollen.

Das Leihmutterschaftsverbot dient einem guten Zweck. Kinder dürfen nicht zu einer Ware werden, die bei Missfallen oder „Qualitätsmängeln“ zurückgegeben oder abbestellt wird. Auf dem internationalen Leihmutterschaftsmarkt sind solche Verhältnisse traurige Realität, in Deutschland gilt es ähnliches zu verhindern. Immer häufiger werden Fälle publik, bei denen „Bestelleltern“ Kinder mit der Begründung ablehnen, sie entsprächen nicht ihren Vorstellungen. Opfer sind die Mütter, die als Brutkästen missbraucht in wirtschaftlicher Abhängigkeit keine Handhabe gegen ein solch unmenschliches Verhalten haben und sogar zu Abtreibungen gezwungen werden.
Wenn es um Ehe und Familie geht darf es keine faulen Kompromisse geben. Lassen wir nicht zu, dass unsere gute rechtstaatliche Ordnung von innen aufgeweicht und totaler Beliebigkeit unterworfen wird.
Wie weit können wir uns noch von den Grundgedanken der Mütter und Väter des Grundgesetzes entfernen? Ich befürchte hier ist noch viel Luft nach unten...

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