„Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ frisst Meinungsfreiheit

Am 30. Juni 2017, dem letzten Sitzungstag der Legislaturperiode, hat der Bundestag trotz massiver Kritik von Bürgern, Juristen und sogar der UN das umstrittene „Netzwerkdurchsetzungsgesetz" von Bundesjustizminister Heiko Maas beschlossen. Mit horrenden Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro werden jetzt soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter genötigt, quasi alles zu löschen, was den politischen Eliten missfällt. Ein bisher nie dagewesener Versuch, die in Artikel 5 Grundgesetz verbürgte Meinungsfreiheit zu beseitigen und mit ihr dann auch die Demokratie als Ganzes.

Derartige Gesetze kannte man bislang nur von autoritären Regimen wie China, Nordkorea oder Erdogans Türkei. Demokratie hingegen lebt vom Grundrecht auf freie Rede. Ohne offenen Diskurs und Meinungsaustausch hat der Bürger keine echte Wahlmöglichkeit. Insofern ist es eine absolute Dreistigkeit, wenn sich ein System, das die Meinungsfreiheit in irgend einer Form zu unterdrücken versucht, sich noch länger als „demokratisch" bezeichnet.

Das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz" arbeitet mit Begriffen wie „Hate Speech" und „Fake News". Im Gegensatz zu juristische genau definierten Begriffen wie „Beleidigung" oder „Verleumdung" kann man darunter alles verstehen, was irgendwie nicht in den Zeitgeist oder das Regierungsinteresse passt. Facebook und anderen kommerziellen sozialen Medien drohen nun Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro, wenn sie derartige Inhalte nicht binnen 24 Stunden (in Ausnahmefällen binnen 7 Tagen) löschen. Was dabei unter „Hate Speech" und „Fake News" fällt, sollen die Netzwerkbetreiber selber entscheiden, nicht etwa Gerichte oder Juristen. Angesichts von 4,75 Milliarden neuen Inhalten pro Tag auf Facebook wird dann im Zweifel wohl jeder gemeldete Beitrag willkürlich entfernt.

Angesichts derart offensichtlicher Verstöße gegen die bürgerlichen Grundrechte hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bereits den ersten, letztlich nur unwesentlich modifizierten Gesetzentwurf in zwei Gutachten sowohl für verfassungs- als auch für europarechtswidrig erklärt. Sogar der UN Sonderbeauftragte für Menschenrechte, David Kaye, bezeichnet das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz" als völkerrechtswidrig und ergänzt: „Die auf die privaten Unternehmen verlagerte Verantwortung, die Inhalte Dritter ohne gerichtliche Überprüfung zu entfernen, ist nicht mit den internationalen Menschenrechten vereinbar."

Des „Netzwerkdurchsetzungsgesetz" bekämpft die Meinungsfreiheit an genau der Stelle, an der den mächtigen Eliten und Meinungsmachern die Kontrolle über das Volk am meisten entglitten ist. Nirgendwo sonst zeigt sich der Unterschied zwischen der Meinung der Bürger und dem was in System-Rundfunk und Presse verbreitet wird, so deutlich wie im Internet. Speziell die sozialen Netzwerke haben sich zu einer Bastion des freien Wortes entwickelt, da der Bürger hier seine Meinung, im Unterschied zu beispielsweise Leserbriefen, unmittelbar und ohne zwischengeschaltete Redaktion kund tun kann.

Sollte Bundespräsident Steinmeier seine Unterschrift unter dieses Machwerk orwellscher Natur setzen, dann wird es um Meinungsfreiheit und Demokratie in diesem Land nicht mehr sehr gut bestellt sein. Heiko Maas und die Feinde der Meinungsfreiheit müssen gestoppt werden - und zwar so schnell wie möglich.

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