Die Meinungsfreiheit sagt leise Servus
Das Recht auf freie Rede ist für Demokratien von grundlegender Bedeutung. Nur wenn Meinungen und Ideen offen diskutiert werden können, hat der Bürger eine echte Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen politischen Alternativen. Ansonsten werden Wahlen zu reinen Abnick-Veranstaltungen der Mächtigen. Zu einer Hochburg der freien Rede – und somit der Demokratie – hat sich in den letzten Jahren das Internet, insbesondere soziale Medien wie Facebook, entwickelt, nachdem die Berichterstattung in Rundfunk und Presse immer einseitiger und regierungsnäher wurde. Kein Wunder also, dass die Regierung jetzt Maulkorbgesetze zur Zensur im Internet erlässt, um die eigene Macht zu erhalten.
Ein solches Gesetz ist das am 30. Juni 2017 beschlossene „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Bundesjustizminister Heiko Maas. Ziel dieses Gesetzes ist es, mit Hilfe von juristisch kaum fassbaren Begriffen wie „Hate Speech“ und „Fake News“ regierungskritische Stimmen im Netz mundtot zu machen. Kommerzielle soziale Netzwerke, wie beispielsweise Facebook, müssen laut dem Gesetz „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden löschen, nicht ganz so offensichtliche innerhalb von 7 Tagen, ansonsten drohen immense Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Was dabei rechtswidrig ist, entscheiden weder Juristen noch Gerichte, sondern Aushilfskräfte von Facebook, die angesichts von 4,75 Milliarden neuen Inhalten pro Tag hoffnungslos überfordert sein werden. Kein Wunder also, dass dann im Zweifel jeder gemeldete Beitrag gelöscht wird, um den existenzbedrohenden Bußgeldern zu entgehen. Des Weiteren werden die Plattformbetreiber gezwungen, rechtswidrige Beiträge (also beispielsweise auch Kinderpornos) auf ihren Servern zur Beweissicherung zu speichern und persönliche Daten von Nutzern an Privatpersonen, die behaupten, von diesen in ihren geistigen Eigentums- oder Persönlichkeitsrechten verletzt zu sein, herauszugeben.
Erfreulicherweise regt sich gegen das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ ein immer breiterer Widerstand. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages erklärte bereits den Gesetzentwurf in zwei Gutachten sowohl für verfassungs- als auch für europarechtswidrig. Sogar der UN Sonderbeauftragte für Menschenrechte, David Kaye, bezeichnet das Gesetz als völkerrechtswidrig und erklärt: „Die auf die privaten Unternehmen verlagerte Verantwortung, die Inhalte Dritter ohne gerichtliche Überprüfung zu entfernen, ist nicht mit den internationalen Menschenrechten vereinbar.“
Vor kurzen hat sich nun auch Facebook selber zu Wort gemeldet und Justizminister Heiko Maas aufgefordert, auf das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu verzichten. Die Begründung von Facebook ist allerdings sehr bedenklich. Das Unternehmen, das anscheinend weniger die eklatanten Grundrechtsverletzungen seiner Nutzer als vielmehr die hohen Bußgelder fürchtet, erklärt darin den „Kampf gegen Hate Speech und Falschmeldungen“ zur Aufgabe des Staates und fordert ein gemeinsames Vorgehen der Europäischen Union.
Wie hochtrabend auch immer der Kampf für die angeblich gute Sache begründet wird - „Hate Speech“ und „Fake News“ sind politische Kampfbegriffe zur Diskreditierung von Kritik an der Regierung. Dabei ist es völlig egal, ob es die Bundesregierung oder die Europäische Union ist, die unser Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus Artikel 5 des Grundgesetzes unterdrücken will und mit Zensur und Überwachung ein Klima der Angst und Einschüchterung beim Bürger erzeugt. Sollte dies gelingen, wäre es der Anfang vom Ende.
Ein solches Gesetz ist das am 30. Juni 2017 beschlossene „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Bundesjustizminister Heiko Maas. Ziel dieses Gesetzes ist es, mit Hilfe von juristisch kaum fassbaren Begriffen wie „Hate Speech“ und „Fake News“ regierungskritische Stimmen im Netz mundtot zu machen. Kommerzielle soziale Netzwerke, wie beispielsweise Facebook, müssen laut dem Gesetz „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden löschen, nicht ganz so offensichtliche innerhalb von 7 Tagen, ansonsten drohen immense Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Was dabei rechtswidrig ist, entscheiden weder Juristen noch Gerichte, sondern Aushilfskräfte von Facebook, die angesichts von 4,75 Milliarden neuen Inhalten pro Tag hoffnungslos überfordert sein werden. Kein Wunder also, dass dann im Zweifel jeder gemeldete Beitrag gelöscht wird, um den existenzbedrohenden Bußgeldern zu entgehen. Des Weiteren werden die Plattformbetreiber gezwungen, rechtswidrige Beiträge (also beispielsweise auch Kinderpornos) auf ihren Servern zur Beweissicherung zu speichern und persönliche Daten von Nutzern an Privatpersonen, die behaupten, von diesen in ihren geistigen Eigentums- oder Persönlichkeitsrechten verletzt zu sein, herauszugeben.
Erfreulicherweise regt sich gegen das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ ein immer breiterer Widerstand. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages erklärte bereits den Gesetzentwurf in zwei Gutachten sowohl für verfassungs- als auch für europarechtswidrig. Sogar der UN Sonderbeauftragte für Menschenrechte, David Kaye, bezeichnet das Gesetz als völkerrechtswidrig und erklärt: „Die auf die privaten Unternehmen verlagerte Verantwortung, die Inhalte Dritter ohne gerichtliche Überprüfung zu entfernen, ist nicht mit den internationalen Menschenrechten vereinbar.“
Vor kurzen hat sich nun auch Facebook selber zu Wort gemeldet und Justizminister Heiko Maas aufgefordert, auf das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu verzichten. Die Begründung von Facebook ist allerdings sehr bedenklich. Das Unternehmen, das anscheinend weniger die eklatanten Grundrechtsverletzungen seiner Nutzer als vielmehr die hohen Bußgelder fürchtet, erklärt darin den „Kampf gegen Hate Speech und Falschmeldungen“ zur Aufgabe des Staates und fordert ein gemeinsames Vorgehen der Europäischen Union.
Wie hochtrabend auch immer der Kampf für die angeblich gute Sache begründet wird - „Hate Speech“ und „Fake News“ sind politische Kampfbegriffe zur Diskreditierung von Kritik an der Regierung. Dabei ist es völlig egal, ob es die Bundesregierung oder die Europäische Union ist, die unser Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus Artikel 5 des Grundgesetzes unterdrücken will und mit Zensur und Überwachung ein Klima der Angst und Einschüchterung beim Bürger erzeugt. Sollte dies gelingen, wäre es der Anfang vom Ende.
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